Konzeption

1.       Leitbild


Das Sozialtherapeutische Übergangswohnheim des Guttempler-Sozialwerks Kiel ist eine vollstationäre Einrichtung für suchtmittelabhängige Menschen mit 13 Betten und besteht seit 1975. Es wird vom Guttempler Sozialwerk Kiel e.V. getragen und ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

2001 ist die Assistenz in der eigenen Häuslichkeit mit 10 Plätzen hinzu gekommen.


Die Therapeutische Übergangseinrichtung des Guttempler-Sozialwerk Kiel e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung für suchterkranke Menschen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Menschen mit einer Suchterkrankung zu helfen, wieder ein eigenständiges, zufriedenes und suchtmittelfreies Leben zu führen.


Unser Ziel ist es, unsere KlientInnen in den sozialen, persönlichen und praktischen Lebensbereichen zu fördern. Sie sollen dazu befähigt werden, im sozialen und beruflichen Bereich wieder an der Gemeinschaft teilhaben zu können. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch über die Selbstheilungskräfte verfügt, die er zu seiner Gesundung benötigt. Wir orientieren uns in unserer Begleitung an den individuellen Bedürfnissen jedes KlientInnen und helfen beim Auffinden der einzigartigen, besonderen Ressourcen.


Unsere KlientInnen sollen sich in unserer besonderen Wohnform gut aufgehoben fühlen. Kontakte zu den MitklientInnen können leicht geknüpft werden, da wir die Atmosphäre im Haus sehr familiär gestalten. Durch ein vertrauensvolles Klima in der kleinen Gruppe möchten wir das Eingehen von Freundschaften anregen.


Den Charme unseres schönen alten Rotsteingebäudes, der die familiäre Ausrichtung unterstützt, möchten wir pflegen. Die positiven Auswirkungen der städtisch-zentralen und zugleich ruhigen Lage unseres Hauses möchten wir auch als therapeutischen Vorteil herausheben.


Wir legen Wert darauf, dass unser Mitarbeitsteam über viele Jahre in dieser Einrichtung zusammenarbeitet. Ein Team mit langjährigen Erfahrungen gibt eine Verlässlichkeit, von der unsere KlientInnen profitieren können.

Die Mitarbeitenden bringen ihre Anregungen zum Arbeitsablauf und zur Qualitätsverbesserung kontinuierlich mit ein. Sie tragen die Verantwortung für ihren Arbeitsbereich. Es herrscht eine Atmosphäre von Vertrauen und Offenheit.


Die kontinuierliche Verbesserung unserer inhaltlichen und räumlichen Angebote sehen wir als unsere Aufgabe. Durch eine interne Qualitätsprüfung wird diese Weiterentwickelung unterstützt.


1.1     Suchtverständnis


Wir verstehen Suchtmittelabhängigkeit als ein komplexes Geschehen im psychischen,

körperlichen und sozialen Bereich, das sich auf alle Belange der Lebensgestaltung auswirkt.

Suchtverhalten verstehen wir als Versuch, schwierige, belastende oder komplizierte

Lebenslagen zu bewältigen.

Kennzeichnend ist das zwanghafte Verlangen, sich eine bestimmte Substanz

zuzuführen bzw. ein bestimmtes Verhalten auszuführen. In der Regel ist dies

verbunden mit einer Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen und geistigen Gesundheit.


Auch das soziale Umfeld wird oftmals in Mitleidenschaft gezogen. Partnerinnen

und Partner, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Arbeitskolleginnen

und Arbeitskollegen wollen helfen, sind häufig am Ende ihrer Kräfte und fühlen sich hilflos.

Bei Betroffenen selbst dreht sich im Denken und Handeln zunehmend alles

um das Suchtmittel oder das Suchtverhalten. Andere Lebensbereiche wie Familie,

Arbeit und Freizeit verlieren an Bedeutung und werden vernachlässigt.

Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch entwicklungsfähig ist und sich positiv verändern möchte.

Unser ganzheitlicher Betrachtungsansatz (Bio- Psycho- Soziales Modell) nimmt den Menschen in seiner Umwelt wahr und ermöglicht auf diese Weise eine gleichzeitig subjekt- wie auch gemeinwesensorientierte Sichtweise. Es handelt sich also um eine Betrachtung von den auftretenden Problemen des Einzelnen, welche aber mit gesellschaftlich verursachten Problemen wie ethischen und sozialpolitischen Aspekten wie Stigmatisierung, Ausgrenzung, Faktoren wie der Wohnraumsituation oder der Stellung des Gesundheitssystems zusammenhängen. (Vgl. Clausen; Eichenbrenner 2010, S. 10f.)


Im Gegensatz zu der im Gesundheitssystem vorherrschenden Defizitorientierung (International Classification of Diseases), also der Ausrichtung an der Erkrankung und deren Symptomen sowie der damit verbundenen Einschränkungen, steht das ressourcenorientierte Handeln nach dem ICF (International Classification of Functioning). Fähigkeiten werden erkannt, aufgezeigt und aktiviert. Abwehrstrategien der Psyche können als bisherige Stabilisatoren erkannt und gewürdigt werden. Sie helfen, die Situationen sichtbar zu machen, in denen Unterstützung notwendig ist. Die Resillienz, also die vorhandene psychische Widerstandskraft, wird gefördert.

Zudem stehen Aktivitäten, Körperfunktionen und Teilhabebereiche im Fokus, die realisierbar sind.

 

Die Sozialtherapeutische Übergangseinrichtung wird von dem Guttempler- Sozialwerk e.V. getragen, welcher aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Guttempler (IOGT) besteht und somit von ExpertInnen, welche selbst von einer Suchterkrankung betroffenen sind oder waren. Hier besteht eine enge und gute Zusammenarbeit, da sich die Beratungsstelle, das Büro des Landesdistriktes und der Saal für die Treffen der Selbsthilfegruppen im Erdgeschoss des Hauses befinden.

 

1.2     Methoden


Die Grundlage der Arbeit mit unseren KlientInnen ist die Klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl Rogers, bei der aufgrund der kongruenten, authentischen Haltung des Beratenden mit Akzeptanz und unbedingter Wertschätzung dem als ganzheitliche Person betrachteten Gegenübers ermöglicht wird, dass Menschen über ihr Erleben sprechen können, sich so besser verstehen lernen und ggf. zu Verhaltens- und Einstellungsänderungen gelangen. (Vgl. Weinberger 2013, S. 20)

Zudem hat sich die systemische (Familien-) Therapie bzw. Beratung etabliert. Hierin haben Mitarbeitende der Einrichtung entsprechende Qualifikationen. Unser Ansatz ist ganzheitlich und an das Individuum ausgerichtet. Wir arbeiten erfahrungs- und handlungsorientiert.

Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) nach Millner und Rollnick führt zu einem besseren Verständnis der Veränderungsmotivation der Klienten und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich Veränderung fördern lässt, wenn Betroffene eine – im Suchtbereich häufig anzutreffende- ambivalente Einstellung gegenüber Veränderung zeigen.

Aktivitätsfördernde Angebote sollen durch den produktiven Gebrauch der eigenen Kräfte die Selbstwirksamkeit verbessern und so auf ein gesundes Selbstwertgefühl hinwirken. Hier wird ohne Leistungsdruck eine an persönlichen Interessen orientierte Wahl an Aktivitäten getroffen. Die Gruppenstruktur wird durch die eigenverantwortliche Absprache zur Durchführung der Dienste und die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Freizeitaktivitäten gestärkt.



1.3     Rückfallmanagement


Ein Rückfall ist Teil der Suchterkrankung und führt nicht zwangsläufig zu einer vorzeitigen Entlassung. Zunächst einmal bedeutet ein Rückfall eine Unterbrechung der Maßnahme. Nach vollzogener körperlicher Entgiftung wird zunächst im Team geprüft, ob die Einrichtung für eine weitere Hilfe geeignet ist und ob die Bereitschaft zur Mitwirkung noch gegeben ist. Wenn dies der Fall ist, gibt es ein gemeinsames Wiederaufnahmegespräch mit den MitbewohnerInnen der Einrichtung.

Jeder Rückfall besteht aus einem komplexen System und hat eine ganz individuelle Vorgeschichte, die wir dann bei uns aufarbeiten, um aus den Fehlern, die zu diesem Rückfall geführt haben, zu lernen. Dazu gehören auch die Erstellung eines ausführlichen Rückfallberichtes, einer Ausgangsbeschränkung, sowie weiterer individueller Konsequenzen.

Auch kann ein sozialer Rückfall, wie das Nichteinhalten von Vereinbarungen, Diebstahl oder extremer Rückzug aus der Gruppe zum Beenden der Maßnahme oder entsprechenden Auflagen führen.

Es werden regelmäßige Drogenscreenings und Atemalkoholkontrollen durchgeführt.


1.4     Krisen


Akute Krisen gehen oft mit einer erhöhten Rückfallgefahr einher. Für die KlientInnen ist es zunächst wichtig, diese Gefahr wahrzunehmen. Es ist das Ziel, eine ausreichende Selbstverantwortung zu entwickeln, um sich entsprechende Hilfe holen zu können. Unsere Mitarbeitenden machen unsere KlientInnen ggf. auf eine Krise aufmerksam und es kommt zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch. Neben dem Erkennen des Auslösers kann es auch zu entsprechenden Verhaltens- und Ausgangsregelungen kommen.


1.5     Belastungserprobungen


Nach 5 Wochen (dies kann individuell abweichen) ist es möglich, eine Heimfahrt anzutreten. Die Fahrt in die Heimat, der eigenen Wohnung, der eigenen Familie stellt eine Belastungserprobung dar und sollte nur bei ausreichender innerer Stabilität durchgeführt werden. Sie werden in den Gruppen vor- und nachbereitet.

Die Heimfahrt findet in der Regel am Wochenende statt.


2      Zielgruppe und Indikation


Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte, die:

·     volljährig sind

·     bei denen eine Abhängigkeit von legalen Suchtmitteln (vorrangig Alkohol, auch Glücksspiel und Medien) vorliegt

·     bei denen zusätzlich eine Abhängigkeit von illegalen Suchtmitteln vorliegt

·     die in der Lage sind, mit im Rahmen der Rufbereitschaft geleistete Betreuung an den Wochenenden und Abenden/Nächten auszukommen

·     bei denen eine komorbide Problematik vorrangig im Bereich Depression oder Angststörung bzw. Persönlichkeitsstörung vorliegt

·     in der Lage sind, mithilfe der Angebote der Einrichtung Motivation hinsichtlich einer weitergehenden Verselbstständigung aufzubauen bzw. zu festigen

 

 

 

 

Das Leistungsangebot richtet sich nicht an Menschen, die:

·        im Bereich einer psychotischen Problematik eine nicht ausreichende und zuverlässige medikamentöse Versorgung vorliegen haben

·        aufgrund einer Körperbehinderung nicht in der Lage sind, mit den baulichen Gegebenheiten auszukommen

·        krankheitsbedingt nicht an der Zielerreichung des Gesamtplanverfahrens der EGH mitwirken können

·        deren Verhalten die Mitbewohnenden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit einschränkt

·        eine pflegerische Versorgung dauerhaft im Vordergrund stehen haben

·        in einem Suchtmittel- Substitutionsprogramm sind

·        eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorweisen


3      Maßnahmenangebote


Es werden in unserer Einrichtung unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen, Therapeutischen Angeboten und unterschiedlichen Kostenträgern angeboten.

 

4       Struktur- und Prozessqualität


Die Wiedereingliederung wird in unserer Einrichtung bereits seit 1975 angeboten und ist eine Leistungserbringung der Eingliederungshilfe gem. §78 SGB lX. Sie dient unter anderem der weiteren Stabilisierung der Abstinenz.


Die sächlichen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen führen zur qualitätsvollen Umsetzung der zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungserbringern vereinbarten und in den Teilhabe-/ Gesamtplänen der Leistungsberechtigten beschriebenen Leistungen.

Die Planung, Strukturierung und der Ablauf der zielorientierten Leistungserbringung über den gesamten Verlauf der Assistenzleistung (Bewilligungszeitraum) erfolgt möglichst

personenzentriert, effektiv und effizient.


 Leistungen werden entsprechend der fachlichen Standards erbracht, um die vereinbarten (Teilhabe-)Ziele (§§ 1, 4, 90 SGB IX) zu erreichen.

Es findet eine Personalplanung mit Bezugsbetreuungssystem statt.

Das reale Geschehen der Leistungserbringung wird regelmäßig zielorientiert (GP) dokumentiert, Wirkannahmen der Leistungen werden formuliert und Schlüsselprozesse wie standardisierte Aufnahmeprozesse, der Umgang mit personenbezogenen Daten/Eigengeldern sind definiert.


Die Sozialraumorientierung findet in der zentralen Innenstadtlage auch durch die Beratungsstelle der Guttempler im Hause statt. Zudem wird der anliegende Park für Außenaktivitäten genutzt, InhaberInnen des „Kiel- Pass“ nutzen die öffentlichen Freizeiteinrichtungen mit einem verminderten Eintritt.



Es besteht zudem eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Leistungserbringenden/Institutionen im Sozialraum wie dem Guddy- Treff, der Volkshochschule, Psychiatrischen Institutsambulanzen usw..


Nicht- professionelle Hilfen, Hilfen und Unterstützung aus dem Sozialraum, Begegnung mit nicht behinderten Menschen werden gefördert, Kontakte der Leistungsberechtigten im Sozialraum (Angehörige, Nachbarn, Peers, Vereine, Kirche usw.) werden ermöglicht.


Die Partizipation der Leistungsberechtigten ist durch das Hausparlament, die individuelle Beteiligung am Gesamtplanverfahren, freie Wahl der Arbeitsgemeinschaften (Kreativ- Handwerks-, Sport-, Garten- und Bewegungs-/Spiele sowie PC AG) sowie der Hausdienste gewährleistet. Die Wahl des Heimfürsprechers findet alle zwei Jahre statt. Die Zimmer sind zwar möbliert, sollen aber gerne von den Bewohnenden zusätzlich individuell gestaltet werden.


Gewaltschutz: Die in der Einrichtung lebenden Menschen werden in ihrem Recht auf selbstbestimmtes Leben geachtet und unterstützt. Die besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung der Mitarbeitenden geht mit einer hohen Verantwortung hinsichtlich der Wahrung individueller Grenzen einher. Es wird achtsam, nachvollziehbar und ehrlich gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten Stellung bezogen und gegen jede Form persönlicher Grenzverletzung werden notwendige und angemessene Maßnahmen eingeleitet. (Vgl. Beck et.al.2013)  Als Orientierung dient die Handlungsempfehlung und Muster- Dienstvereinbarung der FH FFM von 2013 sowie die darin enthaltene Selbstverpflichtungserklärung.

 



5       Inhalt und Art der Leistungen

Leistungsinhalte werden in den folgenden Lebensbereichen (nach ICF) angeboten und gemäß der individuellen Gesamt- und Teilhabepläne erbracht. Die Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass die Zuordnungen in den einzelnen Lebensbereichen nicht statisch sind, sondern die Leistungen auch in anderen Lebensbereichen erbracht werden können. Die Darstellung der nachfolgenden Inhalte ist im Detail keine abschließende Aufzählung möglicher Leistungen.

 

1. Mögliche Leistungen im Bereich Lernen und Wissensanwendung

§ Unterstützung, die sich auf Lernen, Anwendung des Erlernten, Denken, Probleme lösen und Entscheidungen treffen, bezieht

§ Unterstützung und Befähigung zur eigenständigen Wahrnehmung und Bewertung des Denkens und Handeln im Kontext der Erkrankung/Behinderung; Befähigung zur Überprüfung eigener Denkschemata

§ Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

§ Befähigung zur Reflektion des eigenen Problemlösungsverhalten einschließlich des Aufbaues und Stärkung von Bewältigungs- und Krisenbewältigungsstrategien

§ Unterstützung beim Lernen von Lesen, Schreiben und Rechnen (z. B. Hinführung zu entsprechenden Organisationen)

§ Unterstützung bei der Anwendung von Regeln und Handlungen zur Verbesserung der Alltagsfähigkeit

§ Unterstützung beim Einüben von Fertigkeiten wie Pünktlichkeit, Ausdauer u.a.

§ Unterstützung bei der Anwendung von eigenen Fähigkeiten und Fertigkeit d.h. z.B. Aktivitäten erarbeiten für den eigenen Tagesablauf.


2. Mögliche Leistungen im Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen

§ Unterstützung und Befähigung zur eigenständigen Wahrnehmung von Einzelaufgaben und Mehrfachaufgaben

§ Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Ziele und ihrer Umsetzung (im Rahmen der persönlichen Lebensplanung)

§ Unterstützung und Befähigung tägliche eigene Routinen durchzuführen – zu planen, zu handhaben und zu bewältigen (z.B. Tagesablauf, Tagesstrukturierung)

§ Unterstützung und Befähigung Handlungen durchzuführen, die besonderen Verantwortungen beinhalten sowie mit Stress, Störungen und Krisensituationen umzugehen.


3. Mögliche Leistungen im Bereich Kommunikation

§ Unterstützung und Befähigung zur Kommunikation mit anderen einschließlich der Klärung von Konflikten mit anderen (u.a. zur Gestaltung sozialer Beziehungen)

§ Unterstützung beim Verstehen von Kommunikationsvorgängen

§ Unterstützung und Befähigung bei der Konversation und beim Gebrauch von Kommunikationsgeräten und –techniken.


4. Mögliche Leistungen im Bereich Mobilität

§ Unterstützung und Befähigung zu gehen, sich fortzubewegen auch mit Hilfsmitteln

§ Unterstützung und Befähigung den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder andere Fahrzeuge (Fahrrad,...) zu benutzen

§ Unterstützung koordinierte Handlungen mit dem Ziel durchzuführen, Gegenstände mit der Hand aufzunehmen und zu handhaben (feinmotorischer Handgebrauch).


5. Mögliche Leistungen im Bereich Selbstversorgung

§ Unterstützung und Befähigung zur Versorgung, dem Waschen, Abtrocknen und der Pflege des eigenen Körpers

§ Unterstützung und Befähigung zum An- und Ablegen von Kleidung

§ Unterstützung und Befähigung beim Essen und Trinken und der Sorge um die eigene Gesundheit.


6. Mögliche Leistungen im Bereich Häusliches Leben

§ Unterstützung und Befähigung zur Ausführung von häuslichen und alltäglichen Handlungen und Aufgaben (im Rahmen der allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung)

§ Unterstützung und Befähigung zur Beschaffung von Wohnraum

§ Unterstützung bei der Aufrechterhaltung, Gestaltung und Beschaffung der Ausstattung des individuellen Wohnraums

§ Unterstützung und Befähigung beim Einkaufen des alltäglichen Bedarfs

§ Unterstützung und Befähigung beim Zubereiten von Mahlzeiten

§ Unterstützung und Befähigung bei Erledigungen von Hausarbeiten und Haushaltsgegenstände pflegen

§ Unterstützung und Befähigung mit anderen im Haushalt lebenden Mitgliedern kommunizieren, sich gegenseitig unterstützen etc.


7. Mögliche Leistungen im Bereich interpersonelle Interaktionen und Beziehungen

§ Unterstützung und Befähigung zur Ausführung von Handlungen und Aufgaben, die für die elementaren und komplexen Interaktionen mit Menschen in einer kontextuellen und sozial angemessenen Weise erforderlich sind wie u.a. Anregung und Förderung von Kontakten und Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzes

§ Unterstützung bestehende Strukturen im Sozialraum mit und für die Menschen zugänglich machen

§ Unterstützung bei der Stärkung und Schulung emotionaler und sozialer Kompetenzen insbesondere u.a. Respekt, Wärme und Wertschätzung in Beziehung zeigen, angemessene Verhaltensweisen zeigen, soziale Regeln einhalten, informelle und formelle Beziehungen eingehen können z.B. zu Angehörigen und entsprechend sozial angemessen zu gestalten.


     8. Mögliche Leistungen im Bereich Bedeutende Lebensbereiche

§ Unterstützung, Befähigung und Begleitung bei der Entwicklung von Perspektiven und ihrer Ausübung im Bereich Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit inkl. Praktika

§ Unterstützung, Befähigung bei der Hinführung zu Institutionen für die Arbeitsplatzsuche (Kontaktvermittlung zu entsprechenden Leistungsträger und -erbringer)

§ Unterstützung bei der Durchführung wirtschaftlicher Transaktionen wie z.B. pädagogische Beratung in finanziellen Fragen, Handhabung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel

§ Unterstützung im Umgang mit Institutionen und Behörden ggfls. unter Hinzuziehung von Fachdiensten.

 

9. Mögliche Leistungen gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Gemeinschaftsleben)

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme an Erholung und Freizeit (Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten)

§ Unterstützung und Befähigung zur Teilnahme an Religion und Spiritualität

§ Unterstützung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte

§ Unterstützung bei der Teilnahme am politischen Leben

§ Unterstützung bei der Wahrnehmung der Rechte als Staatsbürger.




In dem Teilhabegespräch gemeinsam mit Leistungsberechtigtem, Leistungserbringer und Leistungsträger werden die individuellen Ziele festgelegt.

5.1     Programmangebot


5.1.1    Gruppen- und Einzelgespräche


In der wochentags täglichen Morgenrunde kommen alle Gruppenmitglieder und mindestens ein Mitarbeitender zusammen. Es geht hier um einen ersten gemeinsamen Austausch, bei dem u.a. Pünktlichkeit und Tagesstrukturierung eine wichtige Rolle spielen.


Jede Woche findet eine Klein- und eine Großgruppe statt. Ergänzend werden je nach Bedarf Einzelgespräche vereinbart.


Arbeit und Beschäftigung


·        Hausdienste

Das Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten ist ein weiterer wichtiger Baustein in der sozialtherapeutischen Arbeit. Zusammenarbeit in der Gruppe, Tagesstrukturierung und das Einhalten von Ordnung fließen dabei in die Arbeit mit ein. Jeder sollte einen Dienst übernehmen, der im Hausparlament für 14 Tage festgelegt wird.

Dazu gehört auch der Küchen- und Einkaufsdienst. Der Speiseplan wird von der Gruppe selber festgelegt. Einkauf und Küche müssen dabei im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gut kooperieren. Unsere Mitarbeiterin der Hauswirtschaft steht mit Ihrer Erfahrung zur Seite.


  • Arbeitsgemeinschaften

 

An drei Nachmittagen wöchentlich werden unterschiedliche AGs angeboten, aus denen mindestens zwei gewählt werden können. Zur Durchführung steht ein in der Nähe befindlicher Schrebergarten zur Verfügung, außerdem ein Kreativ- und ein Fitnessraum. Außerdem werden Möglichkeiten wie der anliegende Park oder das Hallenbad genutzt. Fahrräder stehen ebenfalls zur Renovierung oder Nutzung bereit.

In unserem Werkraum können diverse handwerkliche Arbeiten erstellt werden.

Durch den Umgang mit verschiedenen Techniken und Werkstoffen, wie z.B. Töpfern, Malen oder den Holzarbeiten lassen sich so neue Kompetenzen erkennen und lernen, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, Spannungen und Ängste abzubauen und Mut zu fassen, um neue Dinge auszuprobieren. Die Arbeitsgemeinschaften findet daher zumeist im Gruppenrahmen statt.

Gleichzeitig wird die Belastungsfähigkeit für die zukünftige berufliche Situation erprobt.


5.1.2    PC-Schulung


In unserem Computerraum mit 8 Arbeitsplätzen findet zwei Mal monatlich ein Angebot statt, bei dem unter Anleitung eines externen Mitarbeiters das

Erstellen eines Bewerbungsschreibens erlernt oder die allgemeinen der PC-Kenntnisse erweitert werden können.


Aufnahmevoraussetzung


Aufnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene Entgiftungsbehandlung und selbstverständlich die vorherige Kostenklärung bei dem örtlichen Sozialhilfeträger, verbunden mit einem Bedarfserfassungs- oder/und Hilfeplangespräches. Zuvor ist ein Kennenlerngespräch mit der Vorabprüfung auf Eignung für unsere Einrichtung notwendig. Krankheitseinsicht und Veränderungsmotivation sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung sind dabei unabdingbare Aufnahmevoraussetzung.


Eine Aufnahme kann nur zu entsprechenden Dienstzeiten in der Woche erfolgen. Am Wochenende ist dies nicht möglich.


Der zeitliche Rahmen umfasst drei Phasen:

 

Integrationsphase

·     Organisatorische Orientierung vor Ort im Haus

·     Kennenlernen in der Gruppe

·     Klärung der sozialen Situation

·     Klärung der finanziellen Situation

   

Kernphase

·        Einzel- und Gruppengespräche

·        PC-Schulung

·        Beschäftigungstherapie

·        Hausdienste

·        Freizeitprogramm

 

Ablösephase

·        Reflexion der erreichten Therapieziele

·        Finden einer geeigneten Selbsthilfegruppe

·        Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten und Behördengängen

·        Wohnungssuche

·        ambulanten Nachsorgeplan erstellen


6.      Assistenz in der eigenen Häuslichkeit


Im Anschluss oder alternativ an die stationäre Maßnahme gibt es die Möglichkeit, Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum in Anspruch zu nehmen.

Die Maßnahme wird getragen über Eingliederungshilfe gem§53/54 SGB XII.

Dabei geht es um die Betreuung in der von den KlientInnen angemieteten privaten Wohnung in Kiel oder der nahen Umgebung.

Das Angebot umfasst Befähigung in Verwaltungsangelegenheiten, bei Bewerbungen, der finanziellen Klärung, laufenden Gerichtsverfahren, bei der Bewältigung von Krisen.

Näheres ist aus der gesonderten Konzeption zu entnehmen.


7      Räumlichkeit


7.1     Lage der Einrichtung


Die Einrichtung befindet sich in ruhiger zentraler Lage in der Nähe des Schrevenparks.

Es sind fußläufig etwa 10 Minuten zum Zentrum von Kiel und 20 Minuten bis zum Bahnhof.


7.2     Raumangebot


Die Räumlichkeiten befinden sich im Guttemplerhaus in dem sich auch das Zentrum der Guttemplerarbeit befindet. Es besteht ein direkter Zugang zu einigen Selbsthilfegruppen und Aktivitäten der Guttempler im Haus. Selbstverständlich ist auch der Kontakt zu anderen Selbsthilfegruppen (AA, Blaukreuz, Freundeskreis, NA ,usw.) möglich.

Dies bleibt der freien Entscheidung jedes einzelnen überlassen.

Die Einrichtung bietet 13 Plätze, mit Waschgelegenheit. Die Zimmer sind möbliert.

Dazu kommen: 3 Aufenthaltsräume, eine Teeküche (Frühstück, Abendbrot),

Großküche und Speisesaal, Räumlichkeiten im Sanitärbereich, Waschraum, Werkraum, Kreativraum, Fitnessraum, Therapie- und Büroräume.


8      Zusammenarbeit


8.1     Institutionen


Eine gute Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Beratungsstellen, Justiz, Ämtern, Leistungsträgern und Verbänden stellen für uns eine unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte Arbeit dar.

Insbesondere durch die gute Zusammenarbeit mit vielen Kliniken im nahe gelegenen Umkreis ist eine schnelle Einweisung in eine Klinik bei Rückfall oder anderen psychiatrischen Krisen gegeben.


8.2     Selbsthilfegruppen


Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Selbsthilfegruppe in der Regel zu einer deutlichen Stärkung der weiteren Abstinenz führt. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen immer wieder auf die Wichtigkeit dieser Gruppen hinzuweisen und zum regelmäßigen Aufsuchen einer Abstinenzgruppe zu motivieren. Guttemplergruppen treffen sich regelmäßig im Haus und ein Kontakt zu diesen ist leicht herzustellen. Selbstverständlich ist auch der Besuch anderer Selbsthilfegruppen wie AA, Blaukreuz, usw. möglich.


8.3     Angehörigenarbeit


Die Einbeziehung von Angehörigen oder andere wichtigen Personen aus dem sozialen Umfeld unserer KlientInnen ist aus systemischer Sicht für den Gesamtgenesungsprozess von großer Bedeutung. Nach Bedarf und individueller Absprache bieten wir deshalb auch Paar- und Familiengespräche an.


9      Mitarbeitende


·        Einrichtungsleitung Sozialpädagogin (BA)

·        1 Sozialpädagoge/Diplompädagoge mit Zusatzausbildung

·        1 Diplompädagogin mit Zusatzausbildung

·        1 Finanz- und Lohnbuchhalterin

·        1 Hauswirtschaftskraft

·        1 Arbeitsanleiter in der Beschäftigung

·        1 EDV Fachkraft

·        1 Diplompädagogin/Psychologin in der Assistenz in der eigenen Häuslichkeit


10   Anhang


10.1   Literatur


Clausen, Jens; Eichenbrenner, Ilse 2010: Soziale Psychiatrie. Grundlagen, Zielgruppen, Hilfeformen. Kohlhammer GmbH Stuttgart


Beck et.al.2013: Handlungsempfehlung und Muster- Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, Fachhochschule Frankfurt am Main. Download am 11.04.2022


Weinberger, S. 2013: Klientenzentrierte Gesprächsführung. Lern- und Praxisanleitung für psychosoziale Berufe, 14. Überarbeitete Auflage. Weinheim und Basel: Belz Verlag



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