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Die Räumlichkeiten befinden sich im Guttemplerhaus in dem sich auch das Zentrum der Guttemplerarbeit befindet. Es besteht ein direkter Zugang zu einigen Selbsthilfegruppen und Aktivitäten der Guttempler im Haus. Selbstverständlich ist auch der Kontakt zu anderen Selbsthilfegruppen (AA, Blaukreuz, Freundeskreis, NA ,usw.) möglich. Dies bleibt der freien Entscheidung jedes einzelnen überlassen.
Die Einrichtung bietet 16 Plätze, 12 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Waschgelegenheit. Es gibt einen separaten Frauenbereich.
Dazu kommen:
3 Aufenthaltsräume
eine Teeküche (Frühstück, Abendbrot)
Großküche und Speisesaal
Räumlichkeiten im Sanitärbereich
Waschraum
Werkraum
Fitnessraum
Tischtennisraum
Therapie- und Büroräume
Das Guttempler-Sozialwerk Kiel e.V. ist eine vollstationäre Übergangseinrichtung für suchtkranke Menschen mit 16 Plätzen und besteht seit 1975.
Seit 2001 ist die Einrichtung um den Bereich Ambulant Betreutes Wohnen erweitert worden.
Unser Team besteht aus 6 Mitarbeiter*innen, alle hauptamtlich überwiegend in einer Vollzeitanstellung und mit langjähriger Erfahrung im Suchtbereich. Die Mitarbeiter*innen haben Ausbildungen in Gestalt- Gesprächs- und Familientherapie.
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Dörte WichelmannEinrichtungsleiterin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Jens HeuckTherapeut Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Wibke GundelachTherapeutin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Christina BüscherVerwaltung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Regina FelberHauswirtschaft
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Jens MeinertArbeit und Beschäftigung |
- Volljährige Männer und Frauen mit einer Suchterkrankung
- Im Einzelfall auch Familien oder Teilfamilien
- In erster Linie alkohol- und medikamentenabhängige Personen
- In geringerer Anzahl spiel- und drogenabhängige Personen
Nicht aufgenommen werden:
- Personen, die in einem Drogen-Substitutionsprogramm sind
- Pflegebedürftige Personen
- Körperliche Entgiftung unter ärztlicher Aufsicht (ambulant oder stationär)
- Notwendigkeitsbescheinigung von entsprechenden Fachärzten
- Ein Kennenlerngespräch, mit der Möglichkeit des Probewohnens
- Kostenklärung durch den Sozialhilfeträger
- Vorsorge
- Orientierung
- Soziale Rehabilitation
- Ambulant Betreutes Wohnen
- 2 Monate - Vorsorgemaßnahme
- 2 Monate - Orientierungsmaßnahme
- 6 - 12 Monate - Soziale Rehabilitation
- 6 - 12 Monate - Ambulant Betreutes Wohnen
Die Kosten werden getragen von der Eingliederungshilfe nach §53/54 SGB XII.
Der Kostenträger ist im Vorwege zu informieren. Dieser entscheidet in einem Bedarfserfassungs- oder/und Hilfeplangespräch ob und in welchem zeitlichen Umfang die Maßnahme finanziert wird.